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Bis zu 2.000 € Zuschuss: Die neue BG BAU Drohnenförderung nutzen!
Arbeiten in der Höhe sind häufig mit einem erhöhten Absturzrisiko verbunden. Der Einsatz von Drohnen schafft hier Abhilfe, indem er die Gefährdung deutlich reduziert. Deshalb unterstützt die BG BAU ihre Mitgliedsunternehmen beim Kauf modernster Drohnentechnologie, beim Erwerb des Drohnenführerscheins sowie bei der LBA-Anmeldung.
Sichern Sie sich jetzt bis zu 50 % der Netto-Gesamtkosten (maximal 2.000 € pro Jahr und Betrieb) als beitragsunabhängige Förderung!
Checkliste: Sind Sie förderfähig?
Damit Ihr Antrag von der BG BAU bewilligt wird, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- BG BAU Mitgliedschaft: Ihr Unternehmen ist Mitglied bei der BG BAU.
- Gewerbliche Nutzung: Die Drohnen werden unternehmerisch eingesetzt. Sie müssen mindestens 3 gewerbliche Einsätze anhand eines Flug-/Logbuches nachweisen.
- A2-Drohnenführerschein: Alle eingesetzten Piloten müssen einen gültigen EU-Drohnenführerschein der Klasse A2 besitzen (mit praktischem Seminaranteil). Dies gilt auch dann, wenn für den Flug formal ein A1/A3-Schein reichen würde.
- Haftpflichtversicherung: Es muss eine gültige Drohnenhaftpflichtversicherung vorliegen oder der Betrieb über Ihre Betriebshaftpflicht abgedeckt sein.
- Kaufdatum: Das Kaufdatum der Drohne sowie das Ausstellungsdatum des Führerscheins müssen ab dem 01.01.2026 liegen.
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Was genau wird gefördert?
Die Förderung gilt für einen einzelnen Bestandteil oder eine Kombination der folgenden Positionen:
- Zertifizierte C1- und C2-Drohnen
Gefördert werden ausschließlich neue, nach der EU-Drohnenverordnung zertifizierte und gekennzeichnete Drohnen.
Nicht förderfähig sind: Drohnen der Klassen C0, C3, C4, C5 und C6, gebrauchte Drohnen sowie Zusatzsoftware und Sonder-/Zusatzausstattung.
- Drohnenführerschein (Klasse A2)
Gefördert wird der erstmalige Erwerb oder die Verlängerung/Erneuerung des EU-Drohnenführerscheins der Klasse A2 (inkl. A1/A3).
Hinweis: Der alleinige Erwerb der Klasse A1/A3 wird nicht gefördert. Es muss mindestens eine förderfähige Drohne im Unternehmen im Einsatz sein.
- Anmeldung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Drohnenbetreiber ab einer Höchstabflugmasse von 250 Gramm müssen sich beim LBA registrieren. Die anfallenden Gebühren sind ebenfalls förderfähig.
Unser Attenberger-Rundum-Sorglos-Paket
Damit Sie bei der Beantragung keine Probleme bekommen, weisen wir in unseren speziellen Drohnen-Paketen die Einzelpreise für die Drohne, den Führerschein und die LBA-Anmeldung transparent aus. So ist alles perfekt für Ihren Förderantrag vorbereitet!
Informieren und beantragen
Detaillierte Informationen und die offiziellen Antragsformulare finden Sie direkt auf der Website der BG BAU:
Jetzt Kontakt aufnehmen und Ihr förderfähiges Angebot sichern!
Sie möchten die Förderung optimal nutzen? Dann nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf. Wir prüfen gemeinsam Ihre individuellen Voraussetzungen und stellen Ihnen Ihr persönliches Drohnenpaket zusammen – mit transparent ausgewiesenen Einzelpreisen für Drohne, Führerschein und LBA-Gebühren, damit Ihr Antrag bei der BG BAU reibungslos klappt.